FAQ

Selbstverständlich behandeln wir auch Kassenpatienten.
Wir verwehren uns gegen unterschiedliche Behandlungskonzepte bei Kassen- und Privatpatienten.
Eventuell wird die Krankenkasse bei Kassenpatienten nicht alle Leistungen, die wir im Rahmen einer kompetenten Zahnheilkunde vorschlagen, übernehmen wollen. Dafür erstellen wir eine individuelle Kostenvorausberechnung. Damit Sie im Vorfeld wissen, was auf Sie zukommt.

Wir nehmen noch neue Patienten an.
Da wir mit mehreren Behandlern arbeiten, ist es uns eher möglich, einen zeitnahen Termin für einen neuen Patienten zu finden.

Bei Notfällen und Zahnschmerzen während der Sprechzeiten werden wir uns natürlich am selben Tag  bzw. – je nach Dringlichkeit – sofort um Sie kümmern.
Eine kleine Wartezeit müssten Sie wahrscheinlich einkalkulieren.
Eine telefonische Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen unbedingt ratsam!

Ja, zur Gesunderhaltung Ihrer Zähne und des Mundinnenraumes.
Man versteht darunter eine umfassende mechanische Reinigung der Zähne, die die Defizite der täglichen Mundhygiene beseitigt. In den Zahnzwischenräumen lagern sich Bakterien an, die Sie mit der üblichen Zahnbürste gar nicht erreichen.
Deshalb ist eine Professionelle Zahnreinigung mindestens 1-2x im Jahr anzuraten.
Die Kombination aus PZR und häuslicher persönlicher Zahnpflege ist die wichtigste Vorbeugung für gesunde Zähne und vitales Zahnfleisch.
Eine PZR-Sitzung im ZZK dauert ca. 45 Min. und es können Gebühren von bis zu € 75,- anfallen (dies hängt von der Anzahl zu reinigender Zähne ab).

Der Unterschied ist, dass es sich hier nicht einfach nur um eine mechanische Reinigung wie bei der PZR handelt, sondern die SOLO-Prophylaxe eine zusätzliche individuelle Schulung einer besonderen Putztechnik unter Zuhilfenahme von speziellen Bürsten (Einbüschelbürste + Interdentalbürstchen) beinhaltet.
Durch diese Unterweisung in der Handhabung der Bürsten ist der Patient dann daheim in der Lage, Beläge und Bakterien am Zahn und in den Zahnzwischenräumen täglich selbst zu entfernen.
Für eine solche Sitzung, die ca. 60 Min. dauert, müssen wir € 95,- berechnen.

Wir empfehlen für Ihr Kind eine regelmäßige Kontrolle schon ab dem 2. Lebensjahr bzw. nach dem Durchbrechen der ersten Zähne. So lernt Ihr Kind frühzeitig, mit dieser Situation spielerisch umzugehen und wird den Besuch beim Zahnarzt als etwas Selbstverständliches und nichts Bedrohliches erleben.
Geschädigte Michzähne müssen behandelt werden, da sie eine wichtige Platzhalterfunktion für die bleibenden Zähne darstellen. Bei dieser Gelegenheit werden die sich automatisch ergebenden Fragen wie generelle Zahnpflege, Fluoridierung, evtl. Zahnfehlstellungen etc. einfache Beantwortung finden.

Ihre Zähne werden sich im Laufe Ihres Lebens verfärben – das ist normal. Leider sieht es weniger attraktiv aus bzw. erweckt vielleicht sogar den Eindruck von Krankheit.
Raucher werden das Problem gut kennen, aber auch Tee-, Kaffee- und Rotweintrinker oder chronisch Kranke bei Einnahme bestimmter Medikamente: Farbstoffe lagern sich im Zahnschmelz ab. Das ist nichts Schlimmes, sieht aber eben nicht schön aus.
Hier kann Bleachen Abhilfe schaffen. Ein Bleaching entfernt manche tiefliegenden Verfärbungen; die Zähne werden optisch aufgehellt.
Dabei werden Zahnschmelz und Zahnfleisch nicht angegriffen.
Bleaching-Behandlungen sollten nach vorheriger Professioneller Zahnreinigung (PZR) erfolgen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass es sinnvoll ist, sich wenigstens 2 Mal im Jahr zahnärztlich untersuchen zu lassen.
Dies wird auch von allen Krankenkassen – gesetzlich wie privat – als beste Vorsorge gefordert.
Wir schließen uns dieser Empfehlung an: Nutzen Sie diese kostenlose Vorsorge zum optimalen Schutz Ihrer Zähne und des Zahnfleisches.

Das Bonusheft, welches die regelmäßigen (jährlichen) Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt dokumentiert, ist für die Zuschuss-Festsetzung der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz von Bedeutung!
Ein vollständig geführtes Bonusheft (über die letzten 10 Jahre) erhöht Ihren Festzuschuss um 30%; ein Bonusheft mit Nachweis nur der letzten 5 Jahre erlaubt nur einen Zuschuss um 20%.
Ein Bonusheft kann auch nachträglich vervollständigt oder beantragt werden – Ihre Daten sind ja in unserem System dokumentiert.

Angstpatienten, Kindern oder Würgereiz-Patienten empfehlen wir eine Behandlung unter LACHGAS.
Lachgas (N2O) ist ein Sedativum und wird seit fast 200 Jahren verlässlich in der Medizin eingesetzt. Es wirkt entspannend, nicht-toxisch und verlässt Ihren Körper direkt nach der Behandlung.
Das Einatmen von Lachgas verringert vor allem das Schmerzempfinden, es entspannt und beruhigt. Auch das Zeitempfinden wird dahingehend beeinflusst, dass Sie die Behandlung in Ihrer subjektiven Einschätzung als weniger lang empfinden. Patienten, die mit Lachgas behandelt wurden, berichten von einem warmen und angenehmen Gefühl. Es gibt kaum alters- oder krankheitsbedingte Einschränkungen. Die Konzentration des Gases wird ganz individuell angepasst und ist mit einem sehr hohen Anteil von Sauerstoff gemischt.

 

Eine weitere schonende, sanfte und sehr effektive Behandlungsmethode im ZZK ist die mit dem LASER: Lasern statt Bohren.
Der Laser ermöglicht das Bohren im Zahn ohne Berührung, also ohne die unangenehme Vibration und ohne die sonst übliche Wärmeentwicklung . Das bedeutet weniger bis keine Schmerzen beim Entfernen von Karies. So kann man sogar häufig auf die Betäubungsspritze verzichten und merkt trotzdem nichts von der Behandlung.
Der Laser unterstützt auch die Zahnfleisch- und Wurzelbehandlung, kann Aphthen sowie Herpes beseitigen und gestattet sogar kleine zahnchirurgische Eingriffe.
Die wichtigste Wirkung des Lasers ist allerdings die der Keimabtötung. Hierbei verdampfen die Laserwellen die Feuchtigkeit in den Keimen und die Zellmembran platzt auf, wodurch die Keime letztendlich absterben.
In der Regel werden die Kosten dieser modernen Zahnbehandlung nicht von der Krankenkasse übernommen. Ihre private Zuzahlung ist allerdings recht gering.

Eine KFO-Behandlung beginnt immer mit dem Anfertigen von Abdrücken und Röntgenbildern und deren Auswertung. Ein Behandlungsplan wird gemeinsam erstellt, individuelle Kosten werden besprochen; dann muss bei der Gesetzlichen Krankenkasse die Genehmigung für die Behandlung eingeholt werden.
Über 36 Monate erstreckt sich dann die Ausrichtung der Zähne und das erfordert i.d.R. 2-4 Sitzungen pro Quartal.
Vorher einigt man sich auf eine monatliche geringfügige Außervertragliche Leistung (AVL), die auf diese 36 Monate verteilt werden.

Auf Nachfrage hin sind wir in Zusammenarbeit mit unserem zahnärztlichen Honorarzentrum büdingen dent gerne bereit, Ihnen eine, auf Sie individuell abgestimmte, Ratenzahlung anzubieten.

Die Krankheitsbilder von Karies, Gingivitis und Parodontose liegen ursächlich in der Besiedlung durch Bakterien.
Nachgewiesen streuen diese Bakterien in die Blutbahn und setzen sich u.a. gerne an vorgeschädigten oder künstlichen Herzklappen fest.
Aus diesem Grunde ist es unerlässlich für Endokarditis-Patienten, sich regelmäßig zahnmedizinisch untersuchen und den Restzahnbestand mindestens zwei Mal jährlich (besser öfter) professionell reinigen zu lassen, um die Bakterienbesiedelung in der Mundhöhle auf ein Minimum zu reduzieren.